Mediation bei Konflikten unter Nachbarn

Gerade zwischen Nachbarn kann ein Konflikt zu einer dauernden Belastung eskalieren und das Zusammenleben unerträglich machen.

Oft fängt es mit einer kleinen Streitigkeit an. Es stören die Geräusche, die andere Menschen in ihrer Wohnung machen, der Müll wird nicht weggeräumt, im Zusammenleben unterschiedlicher Kulturen gibt es Schwierigkeiten oder Kinder spielen an den Autostellplätzen Fußball…

Kommt es nie zu einer richtigen Aussprache, landen diese Streitigkeiten nicht selten vor Gericht. Doch bei Gericht werden die teils bereits verhärteten Fronten nicht aufgeweicht, sondern weiter verstärkt. Der Konflikt verschärft sich weiter und endet im schlimmsten Fall in Gewalt, Strafanzeigen und dem Auszug einer Partei.

In einer Nachbarschaftsmediation können in einem früheren Stadium der Eskalation Streitigkeiten geklärt, Kränkungen durch Entschuldigung versöhnt und Lösungen gefunden werden, die beide Seiten nachhaltig befrieden.

In der Nachbarschafts-Mediation bekommen Nachbarn oder Mieter die Regelungen nicht von Dritten (Richter) auferlegt, sondern bestimmen diese selbst. Individuell auf ihre Situation passend, zur Zufriedenheit aller Beteiligten und nachhaltig. Der neutrale Mediator hilft ihnen dabei, eine einvernehmliche Lösung zu finden, die dann in einer bindenden Vereinbarung festgehalten werden kann. Damit lösen sie ihre Konflikte nicht nur schneller, unkomplizierter und weniger aufwändig als vor Gericht, sondern auch so, dass sich die Nachbarn anschließend noch in die Augen sehen und miteinander leben können.

Trotz dieser Vorteile spielt die Nachbarschaftsmediation in Deutschland noch keine große Rolle. Dies ist erstaunlich, da man sich doch seinen Nachbar meist nicht aussuchen kann und mit ihm auf Dauer auskommen muss. Im schlimmsten Fall bleibt nur der Auszug oder der Verkauf der Eigentumswohnung.

Gerade im Wohnbereich, dem eigentlich Ort der Ruhe und Entspannung, werden Streitigkeiten als umso belastender wahrgenommen.

Die Nachbarschaftsmediation kommt in Betracht bei Konflikten zwischen:

  • Nachbarn
  • Eigentümern und Mieter
  • Wohnungseigentümergemeinschaften
  • und bei Stadtteilkonflikten

Da ein Wohnungsvermieter verpflichtet ist, bei Streitigkeiten zwischen Mietern tätig zu werden, wenn diese den Hausfrieden stören, kann es sinnvoll sein, dass der Vermieter den streitenden Mietparteien die Mediation nahe legt und sich an den Kosten beteiligt.

Anwendungsgebiete:

Die Themen einer Nachbarschaftsmediation gehen über die bekannten Belästigungen durch Lärm, Licht, Gerüche und Schmutz hinaus.

Es können beispielhaft folgende Themen in einer Mediation bearbeitet werden:

  • Streitigkeiten bei Baum- oder Heckenstandorten sowie der übrigen Gartengestaltung
  • Streitigkeiten bei Haus-, Grundstücks- und Grenzverläufen,
  • Unterschiedliche Interessen bei Eigentum oder bei Bauvorhaben (Um-, An oder Neubauten)
  • Handhabung der Hausordnung und deren Durchsetzung
  • Miet- und anderen Verträge bzw. Differenzen bei Miete-, Betriebskosten- oder Entschädigungszahlungen
  • Nutzung von gemeinschaftlichen Räumen, Parkflächen und (Spiel-)Anlagen
  • Haltung von Haustieren