Rechtsschutzversicherung bei MediationenDie Finanzierung der Mediation ist für viele Konfliktparteien ein ganz wesentlicher Aspekt, ... weiterlesen... |
Neue RTL-Dokusoap über NachbarschaftsmediationAm Mittwoch, 29. Juli 2009 startet um 20:15 Uhr eine Dokusoap über ... weiterlesen... |
Neues gerichtliches Verfahren in Familiensachen zum 01. September 2009Das gerichtliche Verfahren in Familiensachen wird grundlegend reformiert. Heute hat das Gesetz ... weiterlesen... |
Justizministerin Zypries empfiehlt MediationZypries plädiert für Mediation bei Unterhaltsstreitigkeiten20.August 2008 BrinkmannAuf der Internetseite Abgeordnetenwatch haben ... weiterlesen... |
Mediation bei UnterhaltsstreitigkeitenJustizministerin Zypries plädiert für Mediation bei Unterhaltsstreitigkeiten 20.August 2008 Brinkmann „Ich bin davon überzeugt, ... weiterlesen... |
Aufwind für Mediation in EuropaZypries beruft Expertengremium aus Wissenschaft und Verbänden“Im Vergleich zu einem Gerichtsverfahren bietet ... weiterlesen... |
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Konflikte gehören zum alltäglichen Leben und treten immer dort auf, wo unterschiedliche Charaktere oder Interessen aufeinander stoßen.
Werden diese Konflikte offen und fair verhandelt, entstehen zukunftsorientierte und einvernehmliche Lösungen.
Mediation kann also grundsätzlich dort angewendet werden, wo ein Konflikt besteht:
Schätzungsweise führen 85% der Mediationen zum Erfolg - so der deutsche Anwaltsverein.
Eine Mediation ist immer dann möglich, wenn alle Parteien freiwillig zur Teilnahme bereit sind.Eine Mediation ist ein freiwilliges Verfahren und kann von jedem Klienten in jeder Phase beendet werden.
Wir bieten ein kostenfreies Informationsgespräch über Mediation nach § 135 FamFG
Am 01.09.2009 ist das neue Familienverfahrensrecht (FamFG - Gesetz über das Verfahren in Familiensachen und in den Angelegenheiten der freiwilligen Gerichtsbarkeit) in Kraft getreten. Ein Ziel dieses Gesetzes ist „die Stärkung der konfliktvermeidenen und konfliktlösenden Elemente im familiengerichtlichen Verfahren“.
Es besteht daher nach § 135 Abs. 1 Satz 1 FamFG für die Familiengerichte die Möglichkeit in Scheidungsfolgesachen anzuordnen, dass die Parteien an einem kostenfreien Informationsgespräch über Mediation bei einer von dem Gericht benannten Person oder Stelle teilnehmen.
Erteilt das Gericht in Ihrem Fall eine Anordnung zur Teilnahme an einem Informationsgespräch oder beabsichtigt das Gericht, eine solche Anordnung zu erteilen, können Sie mich dem Gericht als " Person" im Sinne des § 135 Abs. 1 FamFG, die ein solches Informationsgespräch durchführen kann, vorschlagen.© Design & Umsetzung WMEXX WEB & WERBEAGENTUR