Mediation bei Trennung - und Scheidung

  • Unser Ziel ist es, bei anfallenden Fragen und Problemen in der Trennungs- und Scheidungsphasen sie beide kompakt und kompetent zu informieren und zu begleiten.

    In der Regel besteht der Wunsch die persönliche Krise zu bewältigen und eine Trennung möglichst so zu vereinbaren, dass nicht alles verloren geht, was einmal wichtig war.
    Sind Kinder betroffen, heißt die Aufgabe: sich als Paar zu trennen und zu lernen als Eltern die Verantwortung weiterhin zu übernehmen.

  • Jede  Ehescheidung oder Trennung ist für die Beteiligten anstrengend und belastend – dennoch gibt es gerade jetzt vieles zu regeln, neu zu ordnen und zu planen:
    • Bei wem werden die Kinder leben?
    • Wie sieht unsere künftige finanzielle Situation aus?
    • Wie intensiv kann und will ich mich um die Kinder kümmern?
    • Wer bekommt das Haus, die Wohnung, das Auto?
    • Wie stellen wir uns die Zukunft der Kinder vor?
    • Wer darf wann und wie oft die Kinder sehen?
    • Was soll mit dem gemeinsamen Vermögen geschehen?
    • Was wollen die Kinder? Was wir?
  • Haben Sie den Entschluss getroffen, sich zu trennen oder scheiden zu lassen, und haben ein Interesse, dieses fair und in gegenseitigem Respekt zu vollziehen?
  • Möchten Sie trotz Trennung gemeinsam als Eltern Verantwortung für Ihre Kinder übernehmen?
  • Suchen Sie eine finanzielle Klärung / Regelung bei der Auseinandersetzung um Unterhalt, Immobilien oder Firmenübernahmen?
  • Möchten Sie innerfamiliäre Konflikte endlich einvernehmlich und nachhaltig lösen?
  • Befinden Sie sich also unmittelbar in einem Paarkonflikt oder empfinden das Bedürfnis, Ihre gegenseitigen Erwartungen klären zu wollen, um damit Ihr weiteres Zusammenleben zu verbessern?

Dann nehmen sie Unterstützung an!

Der große Vorteil ist, nach einer Erstellung einer einvernehmlichen Vereinbarung, dass sie mit EINEM Rechtsanwalt die Scheidung ermöglichen können. Das erspart viele zusätzlichen Kosten.

Eine Familienmediation dauert im Allgemeinen zwischen drei und sieben Sitzungen à 1,5 Stunden.
In einer Paarmediation besteht die Möglichkeit einer paritätischen Besetzung. Dies bedeutet, es werden jeweils ein männlicher Mediator und eine weibliche Mediatorin die Mediation leiten.

Dieses Vermittlungsverfahren ist ein freiwilliger Prozess der Kooperation, das heißt, alle Beteiligten müssen der Mediation zustimmen, um die Konflikte fair und nachhaltig lösen zu können.
Die Mediation kann jederzeit durch die Beteiligten beendet werden.

Mediation bei Erbschaften

Erbauseinandersetzungen werden häufig äußerst emotional geführt. Eine gerichtliche Entscheidung ist nicht nur besonders teuer, sie schafft oft auch keinen Frieden zwischen den Erben. Besonders das Verhältnis zwischen Geschwistern oder Kindern und Eltern ist durch eine Erbauseinandersetzung oft für Jahre oder Jahrzehnte belastet. Selbst in der zweiten Generation wirkt ein solcher Streit manchmal fort.

Die Schnelligkeit und Flexibilität der Mediation bringt nicht nur emotionale Vorteile für die betroffenen Erben, sondern auch für die Erhaltung des Nachlasses, da notwendige Nachlasspflegschaften oder Verwaltungsmaßnahmen nicht notwendig sind.

Unter Mithilfe ausgebildeter Mediatoren können emotional verhärtete Fronten aufgelöst werden und  

  • durch Übertragungen unter Lebenden,
  • der Erstellung eines Testamentes,
  • der Abfassung eines Erbvertrages oder
  • einer einvernehmlichen Nachlassaufteilung als Erbengemeinschaft

Konflikte auf Dauer vermieden bzw. beendet werden.

Das Angebot der Erbschaftsmediation richtet sich sowohl an Erblasser, die ein von allen Beteiligten - den potenziellen Erben und Vermächtnisnehmern - getragenes Konzept erarbeiten möchten und damit langwierige und womöglich aufwendige Erbstreitigkeiten vermeiden möchten als auch an Erben-Gemeinschaften, die keine Einigung finden, das Erbe untereinander gerecht zu verteilen.

Im Mediationsverfahren lassen sich faire Verteilungen erarbeiten, die sich an den Interessen aller  Medianten orientieren. Es stellt ein Verfahren dar, das den Charakter eines strukturierten Coaching  aufweist. Wenn die Bewältigung von Familienkonflikten nicht im Zentrum der Mediation steht, so bietet es doch die Möglichkeit der persönlichen Klärung.

Die Mediation soll an einem Ort stattfinden, den die Parteien als neutral und angenehm empfinden, entfernt vom Ort der Konfrontation.

Gerne kann hier im Vorfeld auch eine Aufarbeitung stattfinden. Wenn einzelne Verletzungen geklärt sind, kann auch eine Lösung schneller und einvernehmlich gefunden werden.

 

Wie läuft eine Erbmediation ab?

Aus Erfahrung ist es sinnvoll, dass zunächst die an dem Verfahren Interessierten mit dem Mediator ein Vorgespräch führen. Anschließend werden die übrigen Familienmitglieder bzw. Betroffenen zu einem ersten Treffen eingeladen.

Es genügt also, dass ein Familienmitglied die Initiative ergreift. Da anschließend alle Beteiligten in der Erbmediation selbst festlegen, über welche Punkte verhandelt wird und wie Lösungen erarbeitet werden, denen alle Parteien zustimmen können, wird die von einigen Beteiligten vorbereitete Einladung gerne angenommen.

Mediation bei Konflikten unter Nachbarn

Gerade zwischen Nachbarn kann ein Konflikt zu einer dauernden Belastung eskalieren und das Zusammenleben unerträglich machen.

Oft fängt es mit einer kleinen Streitigkeit an. Es stören die Geräusche, die andere Menschen in ihrer Wohnung machen, der Müll wird nicht weggeräumt, im Zusammenleben unterschiedlicher Kulturen gibt es Schwierigkeiten oder Kinder spielen an den Autostellplätzen Fußball…

Kommt es nie zu einer richtigen Aussprache, landen diese Streitigkeiten nicht selten vor Gericht. Doch bei Gericht werden die teils bereits verhärteten Fronten nicht aufgeweicht, sondern weiter verstärkt. Der Konflikt verschärft sich weiter und endet im schlimmsten Fall in Gewalt, Strafanzeigen und dem Auszug einer Partei.

In einer Nachbarschaftsmediation können in einem früheren Stadium der Eskalation Streitigkeiten geklärt, Kränkungen durch Entschuldigung versöhnt und Lösungen gefunden werden, die beide Seiten nachhaltig befrieden.

In der Nachbarschafts-Mediation bekommen Nachbarn oder Mieter die Regelungen nicht von Dritten (Richter) auferlegt, sondern bestimmen diese selbst. Individuell auf ihre Situation passend, zur Zufriedenheit aller Beteiligten und nachhaltig. Der neutrale Mediator hilft ihnen dabei, eine einvernehmliche Lösung zu finden, die dann in einer bindenden Vereinbarung festgehalten werden kann. Damit lösen sie ihre Konflikte nicht nur schneller, unkomplizierter und weniger aufwändig als vor Gericht, sondern auch so, dass sich die Nachbarn anschließend noch in die Augen sehen und miteinander leben können.

Trotz dieser Vorteile spielt die Nachbarschaftsmediation in Deutschland noch keine große Rolle. Dies ist erstaunlich, da man sich doch seinen Nachbar meist nicht aussuchen kann und mit ihm auf Dauer auskommen muss. Im schlimmsten Fall bleibt nur der Auszug oder der Verkauf der Eigentumswohnung.

Gerade im Wohnbereich, dem eigentlich Ort der Ruhe und Entspannung, werden Streitigkeiten als umso belastender wahrgenommen.

Die Nachbarschaftsmediation kommt in Betracht bei Konflikten zwischen:

  • Nachbarn
  • Eigentümern und Mieter
  • Wohnungseigentümergemeinschaften
  • und bei Stadtteilkonflikten

Da ein Wohnungsvermieter verpflichtet ist, bei Streitigkeiten zwischen Mietern tätig zu werden, wenn diese den Hausfrieden stören, kann es sinnvoll sein, dass der Vermieter den streitenden Mietparteien die Mediation nahe legt und sich an den Kosten beteiligt.

Anwendungsgebiete:

Die Themen einer Nachbarschaftsmediation gehen über die bekannten Belästigungen durch Lärm, Licht, Gerüche und Schmutz hinaus.

Es können beispielhaft folgende Themen in einer Mediation bearbeitet werden:

  • Streitigkeiten bei Baum- oder Heckenstandorten sowie der übrigen Gartengestaltung
  • Streitigkeiten bei Haus-, Grundstücks- und Grenzverläufen,
  • Unterschiedliche Interessen bei Eigentum oder bei Bauvorhaben (Um-, An oder Neubauten)
  • Handhabung der Hausordnung und deren Durchsetzung
  • Miet- und anderen Verträge bzw. Differenzen bei Miete-, Betriebskosten- oder Entschädigungszahlungen
  • Nutzung von gemeinschaftlichen Räumen, Parkflächen und (Spiel-)Anlagen
  • Haltung von Haustieren