Mediationsgesetz
Das Mediationsgesetz ist der Artikel 1 des Gesetzes zur Förderung der Mediation und anderer Verfahren der außergerichtlichen Konfliktbeilegung in Deutschland. Es ist ein Bundesgesetz, das am 26. Juli 2012 in Kraft trat.
Das Mediationsgesetz ist der Artikel 1 des Gesetzes zur Förderung der Mediation und anderer Verfahren der außergerichtlichen Konfliktbeilegung in Deutschland. Es ist ein Bundesgesetz, das am 26. Juli 2012 in Kraft trat.
Wir haben uns auf Scheidungs- und Trennungsmediation spezialisiert. Für sie heißt das, sie können sie bei uns zu einem Informationsgespräch anmelden, wenn sie sich trennen oder scheiden lassen wollen.
Ebenso besteht die Möglichkeit, wenn sie sich nicht sicher sind wie es mit ihnen als Paar weitergehen soll, sich zu einer Paarberatung anzumelden.
Es wird klar dabei unterschieden, welchen Weg sie bei uns gehen möchten. Wenn sie sich trennen oder scheiden lassen wollen, werden wir nicht versuchen sie umzustimmen.