Ja. Sie gehen mit einer Mediation kein Risiko ein. Scheitert die Mediation, können Sie ohne weiteres noch Klage erheben. Verjährungsfristen sind während einer Mediation gehemmt. Das bedeutet, der Zeitraum der Mediation (Beginn bis Abbruch/Ende der Mediation) wird in die Verjährungsfrist nicht eingerechnet.