Da es keine staatlich geregelte Ausbildung und Anerkennung von Mediatoren / Mediatorinnen gibt, sind Sie darauf angewiesen, sich im Einzelfall zu erkundigen. Unterschiedliche Organisationen bieten Weiterbildungen zum Mediator an. Diese Weiterbildungen unterscheiden sich von Inhalt und Umfang aber zum Teil ganz erheblich. Im Bereich der Wirtschafts- und Arbeitswelt stellen die Anerkennungsrichtlinien des Bundesverbands Mediation in Wirtschaft und Arbeitswelt (www.bafm.de oder www.bmev.de) einen relativ hohen Standard dar.
Die Berufsbezeichnung “Mediator” ist rechtlich nicht geschützt, deshalb darf sich jeder so nennen, der es möchte. Bei der Auswahl eines Mediators ist wichtig darauf zu achten, ob die Anerkennung durch einen Fachverband vorliegt. Im Bereich der Familienmediation vergibt der Bundesverband für Mediation ein Zertifikat, dass an eine umfassende Ausbildung als Mediator geknüpft ist. Die Anerkennungsrichtlinien hierfür finden Sie unter www.bafm.de oder www.bmev.de.
In der Mediation können Sie eigene Entscheidungskriterien einbringen. Sie müssen sich also nicht ausschließlich auf bestehende Gesetze beziehen, sondern können auch eigene Gerechtigkeitsvorstellungen entwickeln. Diesen Spielraum haben Sie im Rahmen der Vertragsfreiheit - rechtswidrige bzw. gegen zwingendes Recht verstoßende Regelungen können Sie aber nicht treffen.
Die Kosten einer Mediation hängen ab von der Komplexität des Verfahrens und den Einkommenserwartungen des Mediators. Im Unterschied zu einem Rechtsstreit sind sie jedoch unabhängig vom Streitwert. Im Allgemeinen wird ein fester Stunden- oder Tagessatz vereinbart.
Ein Mediationsverfahren verfolgt kurz gesagt das Ziel, einen Konflikt zu lösen und zwar:
- problemspezifisch,
- nachhaltig,
- interessengerecht und
- im Konsens.