Eine wesentliche Voraussetzung für eine Mediation ist die Verschwiegenheit und Schweigepflicht des Mediators. Ohne das ausdrückliche (schriftliche) Einverständnis der Parteien gibt ein Mediator die Informationen nicht weiter, die er im Laufe des Mediationsverfahrens erhält.

Nein. Ein Mediator hat keine Entscheidungsbefugnis. Die Entscheidungen überlassen Sie also nicht einem Dritten, sondern Sie und Ihr Konfliktpartner bestimmen selbst, wie der Konflikt inhaltlich geregelt wird. Der Mediator hilft Ihnen dabei, er kontrolliert das "Verfahren" und gibt allenfalls Orientierungspunkte. Denn Sie haben im Rahmen der Vertragsfreiheit erheblichen Spielraum, eigene ganz auf Ihre Bedürfnisse und Interessen abgestimmte Regelungen zu treffen. 

Eine Paarberatung/-therapie ist vor allem dann angezeigt, wenn Sie mit Ihrem Partner (Ehepartner, Freund) zum Beispiel überwiegend emotionale Themen aufarbeiten, speziell die Frage klären möchten, ob sie sich trennen wollen. Manchmal werden hochemotionale Themen aus der Vergangenheit erst im Laufe einer Mediation deutlich; dann besteht die Möglichkeit, die Mediation zu unterbrechen, damit Sie diese Fragen mit Hilfe einer Fachkraft (psychosozialer Bereich) aufarbeiten können. In einigen Fällen kann eine psychosoziale Beratung auch parallel zu der Mediation wahrgenommen werden. Dies biete ich auch an. Um Missverständnissen vorzubeugen: Mediation ist nicht emotionsfrei - im Gegenteil, es kann wie bei jedem Konflikt auch sehr emotional werden. Was in Einzelfällen der sinnvollste Weg ist, wird bereits bei der Kontaktaufnahme bzw. in einem Informationsgespräch mit Ihnen erörtert.