Eine Paarberatung/-therapie ist vor allem dann angezeigt, wenn Sie mit Ihrem Partner (Ehepartner, Freund) zum Beispiel überwiegend emotionale Themen aufarbeiten, speziell die Frage klären möchten, ob sie sich trennen wollen. Manchmal werden hochemotionale Themen aus der Vergangenheit erst im Laufe einer Mediation deutlich; dann besteht die Möglichkeit, die Mediation zu unterbrechen, damit Sie diese Fragen mit Hilfe einer Fachkraft (psychosozialer Bereich) aufarbeiten können. In einigen Fällen kann eine psychosoziale Beratung auch parallel zu der Mediation wahrgenommen werden. Dies biete ich auch an. Um Missverständnissen vorzubeugen: Mediation ist nicht emotionsfrei - im Gegenteil, es kann wie bei jedem Konflikt auch sehr emotional werden. Was in Einzelfällen der sinnvollste Weg ist, wird bereits bei der Kontaktaufnahme bzw. in einem Informationsgespräch mit Ihnen erörtert. 

Nein. Ein Mediator hat keine Entscheidungsbefugnis. Die Entscheidungen überlassen Sie also nicht einem Dritten, sondern Sie und Ihr Konfliktpartner bestimmen selbst, wie der Konflikt inhaltlich geregelt wird. Der Mediator hilft Ihnen dabei, er kontrolliert das "Verfahren" und gibt allenfalls Orientierungspunkte. Denn Sie haben im Rahmen der Vertragsfreiheit erheblichen Spielraum, eigene ganz auf Ihre Bedürfnisse und Interessen abgestimmte Regelungen zu treffen. 

Ja. Eine Mediation ist immer möglich. Das Gericht hat die Möglichkeit, ein Verfahren auszusetzen oder ruhen zu lassen, wenn und solange Sie eine Mediation versuchen. Bevor Sie die Mediation beginnen, sollten Sie jedoch mit dem Gericht/Richter über diese Möglichkeit sprechen und, wenn Sie anwaltlich vertreten sind, natürlich auch mit Ihrem Rechtsanwalt.

Eine wesentliche Voraussetzung für eine Mediation ist die Verschwiegenheit und Schweigepflicht des Mediators. Ohne das ausdrückliche (schriftliche) Einverständnis der Parteien gibt ein Mediator die Informationen nicht weiter, die er im Laufe des Mediationsverfahrens erhält.

In dieser Pauschalität kann man die Frage sicherlich verneinen. Erfolge im Wirtschafts- und Arbeitsleben können nur entstehen, wenn eine konstruktive Zusammenarbeit zwischen Unternehmen, Mitarbeitern, Abteilungen und unterschiedlichen hierarchischen Ebenen gegeben ist. Wenn ein gravierender Konflikt entsteht, bleibt die Konstruktivität aber schnell auf der Strecke. Sie lässt sich durch ein Gerichtsverfahren auch kaum wieder herstellen. Vor Gericht bekommt man ein Urteil, keine Lösung für die Probleme einer konflikthaft-gestörten Zusammenarbeit. Durch ein Urteil werden Konflikte nicht gelöst, weil sie stets auch sozialer Natur ist. Ein Gerichtsurteil schafft Rechtssicherheit. Wenn dies ausreichend ist, sollte man (ausschließlich) den Rechtsweg bestreiten.