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Kosten & Dauer
Die Anzahl der Stunden hängt von den Bedürfnissen der beteiligten Personen ab und vom Umfang und Komplexität der Konfliktthemen.
In vielen Fällen reichen vier bis sieben Sitzungen von ca. 90 Minuten Dauer aus.
Bei überschaubaren, auf wenige Streitpunkte begrenzten Konflikten, kann man im Rahmen einer Kurzmediation, schon in einer oder zwei Sitzungen zu einem Ergebnis kommen.
Die Kosten der Mediation richten sich nach der Anzahl der Sitzungen und werden meist von beiden Konfliktparteien gemeinsam getragen.
Weil durch die Mediation häufig zermürbende und lang dauernde Gerichtsverfahren vermieden werden, ist sie kostengünstig und effizient.
Bei der Kostengestaltung können die Einkommensverhältnisse berücksichtigt werden.
Wenn eine faire Lösung dem Kindeswohl dient und wenn Kinder oder Jugendliche am Konflikt beteiligt sind (z. B. bei Eltern-Kind-Konflikten), können die Kosten der Mediation auch vom Jugendamt übernommen werden.
All dies wird vor Beginn der Mediation geklärt.
Wir bieten ein kostenfreies Informationsgespräch über Mediation nach § 135 FamFG
Am 01.09.2009 ist das neue Familienverfahrensrecht (FamFG - Gesetz über das Verfahren in Familiensachen und in den Angelegenheiten der freiwilligen Gerichtsbarkeit) in Kraft getreten. Ein Ziel dieses Gesetzes ist „die Stärkung der konfliktvermeidenen und konfliktlösenden Elemente im familiengerichtlichen Verfahren“.
Es besteht daher nach § 135 Abs. 1 Satz 1 FamFG für die Familiengerichte die Möglichkeit in Scheidungsfolgesachen anzuordnen, dass die Parteien an einem kostenfreien Informationsgespräch über Mediation bei einer von dem Gericht benannten Person oder Stelle teilnehmen.
Erteilt das Gericht in Ihrem Fall eine Anordnung zur Teilnahme an einem Informationsgespräch oder beabsichtigt das Gericht, eine solche Anordnung zu erteilen, können Sie mich dem Gericht als " Person" im Sinne des § 135 Abs. 1 FamFG, die ein solches Informationsgespräch durchführen kann, vorschlagen.
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